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Abmahnung von Gebrauchtwagenhändler Klaus Britsch, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Piel ist rechtsmissbräuchlich !


In den letzten Jahren ließ der Westheimer Gebrauchtwagenhändler Klaus Britsch eine Vielzahl von Mitbewerbern, unter anderem die Budde Automobile GmbH, im gesamten Bundesgebiet wegen Verstöße gegen das UWG von Rechtsanwalt Dirk Piel, Münster, abmahnen.


Die Abmahngegner wurden hauptsächlich aufgrund ihrer Fahrzeugangebote im Internet – Auktionshaus ebay ermittelt.

Die Budde Automobile GmbH hatte aufgrund der Vorgehensweise des Abmahners schnell den Verdacht, es könne sich hier um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handeln und setzte sich mit Hilfe zahlreicher anderer Betroffener juristisch zur Wehr.

Ziel war, eine unmissverständliche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Das OLG Hamm hat im Berufungsverfahren am 12.11.2009 mit seinem Urteil

I-4 U 93/09

die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens festgestellt.

Leitsatz:
Werden regelmäßig Abmahnungen gegenüber Mitbewerbern ausgesprochen, von denen einzelne nicht weiter verfolgt werden, und steht die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Abmahnenden, so ist von einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung auszugehen.

Das Gericht präzisierte in seiner Urteilsbegründung unter anderem:

„Die Berufung ist begründet, weil dem Kläger <Anmerkung: Britsch> schon deshalb der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung gegen die Beklagte nicht zusteht, weil ihm wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Klagebefugnis fehlt.“

„…von einem Missbrauch im Sinne des §8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv … sachfremde Ziele sind. Als typischen Beispielsfall …nennt das Gesetz das Gebührenerzielungsinteresse.“


„Es kommt hinzu, dass die Beziehung des Klägers zum Zeugen Piel als abmahnender Anwalt eine solche ganz ungewöhnlicher Art ist. Beide <Anmerkung: Auch Herr Rechtsanwalt Piel ist Gebrauchtwagenhändler> sind im Kfz-Gewerbe tätig, machen dort Geschäfte miteinander…“

„Es gibt im vorliegenden Einzelfall keinen Anlass, die Revision zuzulassen…“

Das Urteil hat bundesweit große Aufmerksamkeit erfahren und wird unter dem Aktenzeichen

I-4 U 93/09

im Internet vollständig veröffentlicht.

Es zeigt, dass sich rechtswidrige Angriffe mit Erfolg abwehren lassen, wenn sich Betroffene gemeinsam gegen den Angreifer zur Wehr setzen.

Wir bitten alle Betroffenen, sich mit uns zwecks Erfahrungsaustausches in Verbindung zu setzen.
 

 

 
Budde Automobile GmbH
Max-Eyth-Str.17
59581 Warstein-Belecke
Telefon: 0 29 02 / 97 80 0
Telefax: 0 29 02 / 97 80 29
info@buddeautomobile.de
 


 

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