Abmahnung von Gebrauchtwagenhändler
Klaus Britsch, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Piel ist
rechtsmissbräuchlich !
In den letzten Jahren ließ der
Westheimer Gebrauchtwagenhändler Klaus Britsch eine Vielzahl von
Mitbewerbern, unter anderem die Budde Automobile GmbH, im gesamten
Bundesgebiet wegen Verstöße gegen das UWG von Rechtsanwalt Dirk Piel,
Münster, abmahnen.
Die Abmahngegner wurden hauptsächlich aufgrund ihrer Fahrzeugangebote
im Internet – Auktionshaus ebay ermittelt.
Die Budde Automobile
GmbH hatte aufgrund der Vorgehensweise des Abmahners schnell den
Verdacht, es könne sich hier um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung
handeln und setzte sich mit Hilfe zahlreicher anderer Betroffener
juristisch zur Wehr.
Ziel war, eine
unmissverständliche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Das OLG Hamm hat im
Berufungsverfahren am 12.11.2009 mit seinem Urteil
I-4 U 93/09
die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens festgestellt.
Leitsatz:
Werden regelmäßig Abmahnungen gegenüber Mitbewerbern ausgesprochen,
von denen einzelne nicht weiter verfolgt werden, und steht die
Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des
Abmahnenden, so ist von einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung
auszugehen.
Das Gericht präzisierte
in seiner Urteilsbegründung unter anderem:
„Die Berufung ist
begründet, weil dem Kläger <Anmerkung: Britsch> schon deshalb der
geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung gegen die Beklagte nicht
zusteht, weil ihm wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die
Klagebefugnis fehlt.“
„…von einem Missbrauch
im Sinne des §8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende
Motiv … sachfremde Ziele sind. Als typischen Beispielsfall …nennt das
Gesetz das Gebührenerzielungsinteresse.“
„Es kommt hinzu, dass die Beziehung des Klägers zum Zeugen Piel als
abmahnender Anwalt eine solche ganz ungewöhnlicher Art ist. Beide
<Anmerkung: Auch Herr Rechtsanwalt Piel ist Gebrauchtwagenhändler>
sind im Kfz-Gewerbe tätig, machen dort Geschäfte miteinander…“
„Es gibt im vorliegenden Einzelfall keinen Anlass, die Revision
zuzulassen…“
Das Urteil hat bundesweit große Aufmerksamkeit erfahren und wird unter
dem Aktenzeichen
I-4 U 93/09
im Internet vollständig
veröffentlicht.
Es zeigt, dass sich
rechtswidrige Angriffe mit Erfolg abwehren lassen, wenn sich
Betroffene gemeinsam gegen den Angreifer zur Wehr setzen.
Wir bitten alle
Betroffenen, sich mit uns zwecks Erfahrungsaustausches in Verbindung
zu setzen.
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